Nach Studium und Referendariat in Bonn (1995–2002) war Michael Stöber ab 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Marburg, wo er 2005 promoviert wurde und sich 2011 habilitierte. Nach Lehrstuhlvertretungen war er 2014/2015 Professor für Handels- und Gesellschaftsrecht an der TU Dortmund. Seit 2015 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Steuer-, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilverfahrensrecht und Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Genussrechte sind seit Jahrzehnten ein praktisch bedeutsames Instrument der Unternehmensfinanzierung. Durch die weitgehende Freiheit bei ihrer inhaltlichen Ausgestaltung konnten sie bislang flexibel im Grenzbereich zwischen Eigen- und Fremdkapital eingesetzt werden. Aufgrund des BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital aus dem Jahr 2023 drohen Genussrechte aber steuerlich deutlich weniger attraktiv zu werden. Der Beitrag erörtert die typische inhaltliche Ausgestaltung von Genussrechten sowie die vertrags-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Regeln, die für Genussrechte gelten; in steuerrechtlicher Hinsicht wird das besagte BMF-Schreiben einer kritischen Bewertung unterzogen.
Die LRZ erscheint bei der EDRA Media GmbH.
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und Dr. Jochen Brandhoff.
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