Mark Gerigk ist Rechtsanwalt der Kanzlei Gleiss Lutz in München. Er berät Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Seine Schwerpunkte liegen in der arbeitsrechtlichen Beratung zu Umstrukturierungen von Betrieben und Unternehmen, der Führung komplexer arbeitsrechtlicher Gerichtsverfahren und der Beratung zur Digitalisierung des Arbeitslebens.
Die rasante Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt grundlegend. Eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen ist bisher nicht abschließend geklärt. Dieser Beitrag erläutert den derzeit geltenden kollektivrechtlichen Rahmen, der beim Einsatz von KI-Systemen im Betrieb zu beachten ist.
Die LRZ erscheint bei der EDRA Media GmbH.
EDRA Media ist ein innovativer Verlag,
Veranstalter und Marketingdienstleister auf den
Gebieten des Rechts und der Medizin.
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und Dr. Jochen Brandhoff.
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